Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird. Auf der von uns ausgestellten Steuerveranlagung sind Einkommen und Vermögen eines Jahres aufgeführt.

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