Quellensteuer ab 01. Januar 2023 beim Kanton Thurgau

17. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Quellensteuer über die Kantonale Steuerverwaltung in Frauenfeld zentralisiert. Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Quellensteuer werden nicht mehr von den einzelnen Gemeinden erledigt, sondern zentral von der Steuerverwaltung. Dies vereinfacht den administrativen Aufwand für die Arbeitgeber sowie für die Steuerverwaltung.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Salenstein bedeutet dies, dass in Zukunft alle Unterlagen, welche die Quellensteuer betreffen, direkt an die Kantonale Steuerverwaltung einzureichen sind. 

Bei Fragen oder Anliegen stehen Ihnen ab dem 1. Januar 2023 die Mitarbeitenden der Kantonalen Steuerverwaltung, Abteilung Natürliche Personen, Ressort Quellensteuer, gerne zur Verfügung (E-Mail: quellensteuer.sv@tg.ch; Telefon: 058 345 31 17).