Öffentliche Auflage_Bachöffnung Huebertobelbach, Eggishof
Öffentliche Auflage:
Gestützt auf § 18 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG) erfolgt gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 3. November 2025 folgende öffentliche Auflage:
Bachöffnung Huebertobelbach, Eggishof
Unterlagen:
- Technischer Bericht
- Situation Bachöffnung-Hochwasserschutz
- Längsprofil Bachöffnung-Hochwasserschutz
- Querprofile Bachöffnung-Hochwasserschutz
- Beilage Schwachstellenblatt 112
- Beilage Schwachstellenblatt 113
Auflagefrist
- 7. bis 26. November 2025
Auflageort
- Physisch: Gemeindeverwaltung, Eugensbergstrasse 2, 8268 Salenstein
(während den Öffnungszeiten) - Online: www.salenstein.ch
Rechtsmittel
- Wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse nachweist, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Salenstein schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Salenstein, 3. Salenstein 2025 Gemeinderat Salenstein