Für die Abwicklung aller Baubewilligungsverfahren ist die Gemeindebehörde zuständig.
Die Bauverwaltung ist Auskunftstelle in Bau -und Planungsfragen und führt die Baukontrolle durch. Sie ist zuständig für allgemeine Auskünfte, die Abgabe der Baugesuchsformulare für die bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit entsprechenden Merkblättern, die Annahme von Baugesuchen, etc.. Ebenso können dort wesentlichsten Planungs- und Rechtsgrundlagen eingesehen oder bezogen werden.
Die Koordination und die Verfahrensleitung aller Baubewilligungsverfahren obliegt der Baukommission. Sie ist die Schlüsselstelle im Baubewilligungsverfahren und aus diesem Grunde Anlaufstellefür alle Bauwilligen und ihre Planenden. Sie koordinieren den Beizug der mitbeteiligten Fachstellen und holen die notwendigen kantonalen Bewilligungen ein.

Der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens sowie eine Liste der bewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind im Merkblatt Baubewilligungsverfahren der Baugesuchszentrale des Amtes für Raumplanung des Kantons Thurgau enthalten.

Merkblatt Baubewilligungsverfahren

Fragen zum Baubewilligungsverfahren

Formulare

Energienachweis

Gesetzliche Grundlagen

Gesetz über Strassen und Wege

Gesetz über Flur und Garten

Planungs- und Baugesetz

 

Dokumente

Name
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Beitrag-und_Gebuehrenordnung_BGO.pdf Download 2 Beitrag-und_Gebuehrenordnung_BGO.pdf
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ZP_Salenstein_GN_2023.01.01-r.pdf Download 4 ZP_Salenstein_GN_2023.01.01-r.pdf