Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV

Beim ZEV werden alle Mitglieder zusammen von der Netzbetreiberin als ein Prosumer betrachtet. Die Netzbetreiberin rechnet diesen Kunden zu gewöhnlichen Konditionen ab. Der ZEV muss diese Rechnung selber verbrauchsgerecht auf seine Mitglieder umlegen, womit meist ein Dienstleister beauftragt wird.


    
Ökologischer Mehrwert aus Sonnenenergie + Herkunftsnachweis (HKN)

Das Elektrizitätswerk nimmt den ökologischen Mehrwert aus der Überschussenergie von Photovoltaikanlagen mit einem min. Anschlusswert von 3.60 kW bis zu einem max. Anschlusswert von 30 kW ab. Die Abnahme der Überschussenergie bedeutet, dass die Stromerzeugungsanlage zwingend nach dem Eigenverbrauchsprinzip angeschlossen werden muss. Zwischen dem Elektrizitätswerk und dem Stromproduzenten bzw. Eigenverbrauchsgemeinschaft ist ein schriftlicher Vertrag obligatorisch. Der Stromproduzent verpflichtet sich, die Produktionsanlage im nationalen Herkunftsnachweissystem (HKN) auf seine Kosten registrieren zu lassen. 

 

Stromrechnung SDL + KEV

Erläuterungen sind in den Allgemeinen Bestimmungen Tarifblatt abgedruckt.

 

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