Versorgungsunterbrüche

Die Gemeinde ist bestrebt eine möglichst störungsfreie Versorgung sicherzustellen.

Da es jedoch technisch unmöglich ist eine 100%ige Versorgung aufzubauen, kann keine absolute Versorgungsgarantie gewährt werden. Daher möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass in Störfällen sowie bei geplanten oder ungeplanten und unabdingbaren Arbeiten im Verteilnetz die Versorgung – auch kurzfristig – unterbrochen werden kann. Der Endverbraucher und Stromproduzent hat von sich aus alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, um in seinen Anlagen und Installationen Schäden oder Unfälle zu verhüten, insbesondere solche, die durch Stromunterbruch, Wiedereinschaltungen sowie aus Spannungs- und Frequenzschwankungen oder Oberschwingungen im elektrischen Verteilnetz entstehen können.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie bei Bedarf bei empfindlichen Geräten ein Überspannungsschutz vorschalten oder für den Schutz von IT-Anlagen im gewerblichen Bereich oder bei hoher Wichtigkeit auch im Privatbereich eine USV-Anlage einsetzen.

Auch im Bereich der Tierhaltung empfehlen wir Ihnen eine geeignete USV-Anlage oder Notstromversorgung einzusetzen.

Bei Fragen zur Umsetzung wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur.