Umzugsmeldung (An-, Abmeldung und Adressänderung)
Melden Sie uns einen Zuzug nach Salenstein, Mannenbach oder Fruthwilen, einen Umzug innerhalb der Gemeinde oder einen Wegzug innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
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Meldung mit Online-Service eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
eUmzug - Umzug online melden
Umziehen leicht gemacht! Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht.
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Meldung am Schalter
Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
• Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
• Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
• Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
• Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,
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Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug
Schweizer Staatsangehörige:
• Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
• Mietvertrag (kann verlangt werden)
• Versicherungsnachweis der Krankenkasse
• Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos.
Ausländische Staatsangehörige:
• Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
• Mietvertrag (kann verlangt werden)
• Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt
• Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos. Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten an.
Erfolgt die Ummeldung im Zusammenhang mit einer Trennung vom Ehepartner/von der Ehepartnerin, ist die Erklärung Trennung oder getrennte Wohnsitze auszufüllen.
Beim Umzug von minderjährigen Kindern ist die Zustimmung zur neuen Wohnadresse Minderjähriger oder die Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger auszufüllen.
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Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)
Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Salenstein zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.
Der Entscheid, ob Sie in Salenstein einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.
Benötigte Unterlagen und Kosten:
• Heimatausweis und Erklärung zum Nebenwohnsitz
• Mietvertrag (kann verlangt werden)
• Die Anmeldung ist kostenlos.
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Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim
Informationen zum Umzug in ein Alters- oder Pflegeheim finden Sie im Merkblatt zum Wohnsitz im Alters- und Pflegeheim. Unter den Dokumenten finden Sie zudem die erforderliche Einverständniserklärung.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | |||
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| Zustimmung zur neuen Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 515 kB) | Download | 0 | Zustimmung zur neuen Wohnadresse Minderjähriger |
| Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 515 kB) | Download | 1 | Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger |
| Einverständniserklärung bei Umzug ins Alters- und Pflegeheim (PDF, 364 kB) | Download | 2 | Einverständniserklärung bei Umzug ins Alters- und Pflegeheim |
| Merkblatt zum Wohnsitz im Alters- und Pflegeheim (PDF, 303 kB) | Download | 3 | Merkblatt zum Wohnsitz im Alters- und Pflegeheim |
| Erklärung Trennung oder getrennte Wohnsitze (PDF, 451 kB) | Download | 4 | Erklärung Trennung oder getrennte Wohnsitze |
| Verzicht Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung (PDF, 475 kB) | Download | 5 | Verzicht Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung |
| Erklärung zum Nebenwohnsitz (PDF, 456 kB) | Download | 6 | Erklärung zum Nebenwohnsitz |
| Merkblatt KVG-Versicherungspflicht und die Abgrenzung zum melderechtlichen Wohnsitz (PDF, 324 kB) | Download | 7 | Merkblatt KVG-Versicherungspflicht und die Abgrenzung zum melderechtlichen Wohnsitz |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 058 346 24 00 | priska.keller@salenstein.ch |