Pflegefinanzierung ambulant
Pflegefinanzierung ambulant (Restkosten)
Allgemeines und Voraussetzungen: Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 01.01.2011 haben auch die Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Tarife für Salenstein: Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Gemeinde Salenstein bezahlt den Leistungserbringern ohne kommunalen Leistungsauftrag, welche die Bedingungen für die Restkostenfinanzierung erfüllen, die effektiven Restkosten, maximal die nachfolgend aufgeführten Pflegetarife. Die Restkostenfinanzierung wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner von Salenstein ausgerichtet:
| Tarife 2026 | Tarife 2025 | Tarifstufe |
| CHF 15.00 | CHF 18.30 | pro Stunde Bedarfsabklärung / Beratung, Art. 7a KLV |
| CHF 25.00 | CHF 31.19 | pro Stunde Untersuchung / Behandlung, Art. 7b KLV |
| CHF 28.00 | CHF 46.76 | pro Stunde Grundpflege, Art. 7c KLV |
Die Abrechnungen für das 4. Quartal 2026 sind bis spätestens 31. Januar 2027 einzureichen.
Für von pflegenden Angehörigen erbrachte Leistungen ist gemäss § 43a TG KVV ab 01. Januar 2026 die Verrechnung von Restkosten ausgeschlossen.
Auszahlung Restkostenabrechnungen: Voraussetzung für die Auszahlung von Restkostenbeiträgen an freiberuflich tätige Pflegefachpersonen ist der Nachweis des Einsatzes des Bedarfsabklärungssystems RAI Homecare. Ausgenommen sind die Leistungen der isolierten Wundbehandlung, der Wochenbettbetreuung, der Stillberatung sowie die in separaten Tarifverträgen abschliessend bezeichneten speziellen Leistungen der Ligen.
Folgende Angaben müssen zwingend ersichtlich sein:
- Name des Leistungsbezügers mit AHV-Nr. oder Geburtsdatum und Wohnort
- Berufsverband inkl. ZSR Nummer
- Total Minuten in der Tarifstufe a, b und c
- angewandte Restkostentarife
- Aufschlüsselung der Kostenanteile zulasten der Versicherer, der Leistungsbezügerinnen und -bezüger und der Wohngemeinde
- Leistungen der pflegenden Angehörigen separat bspw. als KLV-C PA Leistungen auszuweisen
Wir behalten uns vor, die Leistungsabrechnungen der Krankenkassen sowie weitere Unterlagen zur Überprüfung einzufordern.
Bei der ersten Abrechnung einmalig einzureichen:
- Nachweis des Einsatzes des Bedarfsabklärungssystems
- Berufsausübungsbewilligung (BAB) Kanton Thurgau
Ausserkantonale Leistungserbringer: Ausserkantonale Leistungserbringer müssen zwingend das Abrechnungsformular ausfüllen.
Einreichung und Kontodaten: Die Abrechnungen können monatlich oder quartalsweise wie folgt zugestellt werden:
| Per Post: | Gemeinde Salenstein, Eugensbergstrasse 2, 8268 Salenstein |
| Post E-Mail: | info@salenstein.ch |
Weitere Auskünfte: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Kerstin Vogel, Telefon 058 346 24 30 oder kerstin.vogel@salenstein.ch.
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| 2026 Merkblatt Tarife und Informationen (PDF, 479 kB) | Download | 0 | 2026 Merkblatt Tarife und Informationen |
| Formular Ausserkantonale Leistungserbringer 2025 (XLSX, 30 kB) | Download | 1 | Formular Ausserkantonale Leistungserbringer 2025 |