Öffentliche Auflage_Deponie Eggishof Zonenplanänderung_Aufhebung und Erlass Gestaltungsplan
Öffentliche Auflage:
Gestützt auf §§ 29 ff. des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau erfolgt gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 3. November 2025 folgende öffentliche Auflage:
Zonenplanänderung 2025 Deponie Eggishof
Aufhebung «Gestaltungsplan Aushubdeponie Eggishof» von 2016
Erlass «Gestaltungsplan Aushubdeponie Eggishof 2025»
Unterlagen:
- Planungsbericht
- Zonenplanänderung
- Sonderbauvorschriften Deponie Eggishof
- Situationsplan
- Querprofile
- Situation_Aenderungen
- Schnitte
- Aufhebung GP Aushubdeponie Eggishof
- Protokoll Mitwirkung Deponie Eggishof
Auflagefrist
- 7. bis 26. November 2025
Auflageort
- Physisch: Gemeindeverwaltung, Eugensbergstrasse 2, 8268 Salenstein
(während den Öffnungszeiten) - Online: www.salenstein.ch
Rechtsmittel
- Wer durch die Zonenplanänderung oder die Aufhebung oder den Erlass des Gestaltungsplans berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Salenstein schriftlich und begründet Einsprache erheben. Diese öffentlichen Auflagen unterliegen dem fakultativen Referendum.
Salenstein, 3. Salenstein 2025 Gemeinderat Salenstein